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Mutter

Mutter bezeichnet das weibliche Elternteil einer Person.

Eine Mutterschaft (Maternität) wird in drei Aspekten unterschieden – biologische, rechtliche und soziale Elternschaft:

Im biologischen Sinne ist „Mutter“, wer die Eizelle beigetragen hat, aus der der Embryo entstanden ist. Da die moderne Reproduktionsmedizin es möglich macht, Eizellen und Embryonen zu übertragen, kann es sein, dass an ein und derselben Schwangerschaft mehrere Frauen beteiligt sind.

Wer im rechtlichen Sinne als „Mutter“ gilt, hängt von den Gesetzen der jeweiligen Gesellschaft ab: In Deutschland, wo Leihmutterschaft politisch nicht erwünscht ist, bestimmt der im Juli 1998 neu gefasste § 1591 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB): „Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat.“

Im sozialen und psychologischen Sinne ist „Mutter“, wer (als Frau) einem Kind Mutterliebe entgegenbringt und damit die Grundlage dafür schafft, dass das Kind seine (meist) erste emotionale Bindung an einen anderen Menschen herstellen kann. Damit verbunden ist in der Regel die Pflege und Erziehung des Kindes, häufig auch Verantwortung für die Ausbildung. Da die soziale nicht zwingend an die biologische Mutterschaft gebunden ist, kann ein Kind auch mehrere Mütter haben, etwa in einer Regenbogen- oder Patchworkfamilie oder als Adoptivkind, oder wenn es von seiner Großmutter aufgezogen wird.Der Prozess der Mutter-Werdung, die entsprechenden biologischen und Verhaltens-Änderungen und -Erfahrungen nach erfolgter Geburt eines Kindes bzw. mehrerer Kinder, wird – analog zum Prozess der Geschlechtsreifung, der „Pubertät“ – als Muttertät (engl. Matrescence) bezeichnet.

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